VLB als ReferenzdatenbankVLB als Referenzdatenbank

Der Hintergrund

Ende April hat das Branchenparlament empfohlen, das VLB als eine für alle Branchenteilnehmer verbindliche Referenzdatenbank für Buchpreise zu etablieren. Hintergrund ist die häufige Verbreitung uneinheitlicher und falscher Preise im Markt und damit verbundene Abmahnungen. Laut Buchpreisbindungsgesetz sind Verlage verpflichtet, den Preis eines Buches festzusetzen und zu veröffentlichen.

Informationen zur Buchpreisbindung erhalten Sie hier.

Ihre Vorteile

Sie akzeptieren das VLB als Referenzdatenbank und damit sind Ihre im VLB eingegebenen Preise die allein gültigen. Das heißt, die von Ihnen an das VLB gemeldeten Preise sind für alle verbindlich. Das reinfacht Ihre internen Organisationsabläufe, da Sie Ihre Preise nur noch an einer Stelle - im VLB - pflegen müssen.

Das VLB stellt die gemeldeten Preise allen anderen Datenbanken (Barsortimente, stationärer und Online-Buchhandel) zur Verfügung. So werden die verbindlichen Preise Ihrer Titel aus einer Hand in den Markt kommuniziert. Und über buchhandel.de sind sie auf Titelbasis für jedermann kostenlos recherchierbar.

Was Sie tun müssen

Damit das VLB für Ihre Buchpreise zur Referenzdatenbank wird, müssen Sie eine Erklärung abgeben. Dies können Sie auf zwei Wegen tun:

1. Online: Im VLB-Titelservice gibt es ab sofort eine vorgeschaltete Seite, auf der Sie einfach nur "ich akzeptiere das VLB als Referenzdatenbank" anklicken

oder

2. Per Fax: Sie füllen das Antwortfax aus, unterschreiben es und schicken es an +49(0)69 1306-395 zurück.

So geht es weiter

Ab Sommer dieses Jahres startet das VLB verstärkt Preisabgleiche mit anderen Datenbanken von Barsortimenten und Großbuchhändlern. Werden dabei Preisdifferenzen entdeckt, wird der betroffene Verlag von der MVB informiert und auf die Differenz hingewiesen. Er wird zudem aufgefordert, den Preis zu korrigieren oder das VLB als Referenzdatenbank zu nutzen. Wird der Preis nach einer angemessenen Zeit nicht korrigiert, folgt eine kostenpflichtige Abmahnung der vom Börsenverein beauftragten Preisbindungstreuhänderin RA Birgit Menche. Um die Verlage bei der Aktualisierung ihrer Daten zusätzlich zu unterstützen, wird im VLB künftig angezeigt, wann ein Preis im VLB zuletzt geändert wurde.

Hier können Sie das Antwortfax downloaden.